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Adressdatenkauf

cohaga AG
Fürstenlandstrasse 41
9000 St. Gallen
Schweiz

E-Mail: info@cohaga.ch

Version 1.3 – gültig ab 01. März 2023

1. Datenlieferung: Ein potenzieller Kunde erhält von der cohaga AG eine Offerte zugestellt. Falls er diese annimmt, geht die cohaga AG in Vorleistung und stellt dem Kunden die Datenbanken in geeigneter Form zur Verfügung. Bei höheren Rechnungsbeträgen oder Neukunden kann die cohaga AG eine Vorauszahlung verlangen und die Daten nach Zahlungseingang ausliefern. Bei Bezahlung via Kreditkarte stehen dem Kunden die Daten nach Zahlungsabwicklung sofort zur Verfügung.

2. Rechnungsbegleichung: Bei Vorleistung der cohaga AG wird mit der Datenlieferung eine Rechnung mitgeschickt, sodass die Begleichung der Rechnung nach Überprüfung der Datenbanken innerhalb von 20 Tagen veranlasst werden kann. Bei höheren Rechnungsbeträgen oder Neukunden kann die cohaga AG eine Vorauszahlung verlangen. Bei Bezahlung via Kreditkarte findet ebenfalls eine Vorauszahlung statt. Der Rechnungsbetrag enthält alle Spesen, Steuern und gesetzlichen Abgaben.

3. Datenbankformat: Das Format entspricht den Musterausschnitten und die Datenbanken werden als Excel-Files geliefert.

4. Nutzungsrecht: Der Kunde erwirbt ein zeitlich wie auch mengenmässig unbeschränktes Nutzungsrecht an den gekauften Daten.

5. Nutzungsumfang: Alle durch die cohaga AG vermittelten Informationen, sämtlicher Dienstleistungen sind vertraulich zu behandeln. Die Daten dienen ausschliesslich der persönlichen Nutzung durch natürliche und juristische Personen (Rechnungsempfänger). Die Weitergabe sowie der Wiederverkauf sind nicht zulässig. Ist der Kunde ein Listbroker oder Vermittler, werden ihm die Daten für die einmalige Belieferung eines Endabnehmers übergeben. Verschuldungsunabhängig wird bei unerlaubter Weitergabe oder beim unerlaubten Wiederverkauf eine Konventionalstrafe in zehnfacher Höhe des geschuldeten Entgelts fällig. Die zusätzliche Einforderung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Weitere Schritte und rechtliche Massnahmen wegen vertragswidriger Verwendung der Daten bleiben vorbehalten.

6. Kontrolladressen: Zum Schutz gegen und als Kontrolle über vertragswidrige Verwendung der gelieferten Daten können der Lieferung Kontrolldaten beigefügt werden.

7. Datenherkunft: Die cohaga AG hat die Datenbanken anhand von veröffentlichten oder von den betroffenen Personen selbst allgemein zugänglich gemachten Daten manuell erstellt.

8. Haftung: Die cohaga AG ist bemüht ihren Datenbestand stets zu pflegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten und Informationen bis zu einem gewissen Masse trotzdem Fehler enthalten können. Vorbehaltlich gesetzlicher Vorgaben bzw. einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung schliesst die cohaga AG jegliche Garantie und Gewährleistung, insbesondere für Vollständigkeit, Aktualität, Verwertbarkeit oder Eignung der Daten zu einem bestimmten Zweck, aus. Die cohaga AG haftet nicht für Verfehlungen und Versäumnisse Dritter. Es wird keine Haftung für Handlungen, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten stehen, übernommen. Der Kunde ist selbst für die Abklärung verantwortlich, inwieweit diese Daten beispielsweise für Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von der cohaga AG in jedem Fall auf denjenigen Betrag beschränkt, welcher dem Kunden für das entsprechende Produkt in Rechnung gestellt wurde. In keinem Fall haftet die cohaga AG für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Dieselben Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der cohaga AG.

9. Musterausschnitte: Die Musterausschnitte dienen als Einblick in die Qualität und den Aufbau der Datenbanken.

10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigt. Die cohaga AG verpflichtet sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestim­mung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Die vorliegende Vereinbarung untersteht dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der cohaga AG.